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Ein-Blicke in die Förderung aus Sondermitteln
Deutschland - Israel ...

Inhaltsübersicht

Deutsch-israelischer Jugendaustausch
- bilaterale Sonderförderung aus dem
Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)

Vorwort

Rahmenbedingungen der Begegnungsprogramme

Regularien und Höhe der Förderung

Antragsverfahren

Zeitlicher Ablauf

Vorwort

Der Jugendaustausch zwischen Deutschland und Israel wird aus Sondermitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) gefördert.

Grundlage dieser bilateralen Sonderförderung aus dem KJP sind die "Gemeinsamen Bestimmungen für die Durchführung und Förderung des deutsch-israelischen Jugendaustausches" . Die Bestimmungen wurden zuletzt am 26.11.1997 vom Gemischten deutsch-israelischen Fachausschuss beschlossen. Der Fachausschuss wird von den zuständigen Ministerien beider Länder berufen und setzt sich aus je 8 - 10 fachkundigen Vertreter/-innen der Jugendarbeit zusammen. Er tagt zu thematischen Schwerpunkten in der jugendpolitischen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Israel und berät über die beantragten und zur Förderung vorgeschlagenen Begegnungsprogramme.

Die bilateralen Sondermittel stehen zur Verfügung für Begegnungsmaßnahmen


Die Zuständigkeit für den internationalen Schüleraustausch liegt grundsätzlich bei den Kultusbehörden der Länder. Anträge zur Förderung von Schulpartnerschaften mit Israel können jedoch direkt an den PAD geschickt werden:


Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Pädagogischer Austauschdienst - PAD -
Lennéstraße 6
53113 Bonn
Tel. 0228 - 50 12 13
Fax: 0228 - 50 12 59
http://www.kmk-pad.org/de/schulpartnerschaften/israel-und-palaestinensische-autonomiegebiete/

Für die Förderung des internationalen Jugendaustausches auf dem Gebiet der Musik werden Mittel des Auswärtigen Amtes und KJP-Mittel des Bundes vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereitgestellt.
Bei Fragen zur Durchführung und Förderung ist der Ansprechpartner:

Goethe-Institut e.V.
Laienmusizieren und Förderung des musikalischen Nachwuchses
Dachauer Straße 122
80637 München
Tel. 089 - 15921 - 612
Fax: 089 - 15921 - 671
http://www.goethe.de/uun/ang/mus/mua/deindex.htm


Für die Förderung der internationalen Verständigung durch Jugendaustausch im kommunalen Bereich werden insbesondere zur Anregung neuer Kontakte sowie zur Entwicklung und Förderung der Partnerschaften Mittel des Auswärtigen Amtes zur Verfügung gestellt.
Bei Fragen zur Durchführung und Förderung wenden Sie sich bitte an die:


Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände
Marienstraße 6
12207 Berlin
Tel. 030 - 77 30 72-45
Fax: 030 - 77 30 72-55
http://www.dstgb.de
Antragsformulare unter: http://www.rgre.de
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Rahmenbedingungen der Begegnungsprogramme


Die Förderung von deutsch-israelischen Begegnungsmaßnahmen aus KJP-Mitteln ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die bei der Planung und Vorbereitung zu beachten sind:
      Grundsätzlich nicht gefördert werden:
        
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Regularien und Höhe der Förderung

Zuwendungen für bilaterale Sondermaßnahmen aus den Mitteln des KJP werden in der Regel als Festbeträge gewährt.

Jugendbegegnungen
                                
Fachkräfteprogramme

                                          
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Antragsverfahren

Für außerschulische Jugendbegegnungen mit Israel stehen im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) Sondermittel bereit, die über folgende zwei Verfahren vergeben werden:

>> Träger der Jugendarbeit oder Jugendverbände, die einer Zentralstelle angeschlossen sind oder einem bundesweit vertretenen Dachverband angehören, reichen ihre Anträge auf Förderung dort ein (Zentralstellenverfahren).

>> Träger der Jugendarbeit, die keiner Zentralstelle und keinem Dachverband angeschlossen sind, insbesondere Träger der kommunalen Jugendarbeit, wenden sich an die Landesjugendbehörde oder die von ihr beauftragte Stelle (Länderverfahren).

Israelische Partner müssen ihre Anträge parallel beim

Israel Youth Exchange Council (Öffentlicher Rat für Jugendaustausch)
157, Yigal Alon St.
Tel Aviv, 67433
Tel.: 00972-3-6969390
Fax: 00972-3-6969382
www.youthex.co.il

einreichen. Im Normalfall werden nur solche Programme in die Förderung aufgenommen, für die bei den zuständigen Stellen beider Länder Förderanträge vorliegen.

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Zeitlicher Ablauf

Um den Bedarf an Fördermitteln für das folgende Jahr zu ermitteln, ist eine Antragstellung der geplanten Maßnahme notwendig. Da diese vom beantragenden Träger der Maßnahme/Letztempfänger ausgefüllten Antragsunterlagen die maßgebliche Grundlage für die Entscheidung über die Förderwürdigkeit der Maßnahme sind, wird empfohlen, das geplante Projekt hier möglichst aussagekräftigvorzustellen. Dieses mehrseitige Formular (Antragsformular) muss erfahrungsgemäß im August/September des Vorjahres bei der zuständigen Zentral- bzw. Länderstelle eingereicht werden. Da diese Fristen bei den einzelnen Stellen unterschiedlich sind, erfragen Sie bitte den genauen Termin und weitere Informationen dort.

Die Zentral- bzw. Länderstelle prüft vorab, ob die angemeldeten Maßnahmen den Förderrichtlinien entsprechen. Sie leitet anschließend die zusammengefassten Unterlagen in einem Sammelantrag (Formblätter S, A, A4, A4Z) bis zum 1. Oktober des Vorjahres an das Koordinierungszentrum ConAct weiter.

Der Gemischte Fachausschuss berät auf seiner Sitzung am Jahresende, welche Maßnahmen zur Aufnahme in die Förderung empfohlen werden. Die Mitteilung über die Förderentscheidung (Projektliste) geht zu Beginn des neuen Jahres von ConAct an die Zentral- und Länderstellen.

In der Folge wird ein Weiterleitungsvertrag zwischen ConAct und der Zentral- bzw. Länderstelle geschlossen. Die Zentral- und Länderstellen entscheiden entsprechend gesetzter Prioritäten im Rahmen der Projektliste eigenverantwortlich über die Förderung der einzelnen Maßnahmen. Es können dann durch die Zentral- und Länderstellen jederzeit Mittelabrufe bei ConAct eingereicht und die Fördergelder an die Letztempfänger als Träger der Begegnung weitergeleitet werden.
Hierfür müssen die geplanten Programmabläufe der Einzelmaßnahmen bei ConAct vorliegen.

Zum Nachweis der Verwendung der Fördermittel sind durch den Letztempfänger der Sachbericht(Sachbericht für eine Maßnahme im Sonderprogramm), die Formblätter L und M, Beleglisten sowie entsprechend den Vorgaben der Zentral- bzw. Länderstellen ggf. weitere Unterlagen an diese Stellen einzureichen.
Der Gesamtverwendungsnachweis (Fbl. N, N4, N4Z) mit den Sachberichtenund den Formblättern L und M der Letztempfänger wird durch die Zentral- und Länderstellen an ConAct eingereicht.

Alle Formblätter, sowie Informationen zu den genauen Abgabefristen, erhalten Sie bei uns, bei der zuständigen Zentral- bzw. Länderstelle oder hier:
Formulare.

 

Bei weiteren Fragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.

Das Team von ConAct