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4 x 1 - Förderung von Kleinprojekten
Auch in diesem Jahr gibt es die Möglichkeit, Kleinprojekte im deutsch-israelischen Jugendaustausch aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes zu fördern. Der Förderhöchstbetrag beträgt 1000 Euro. Die Antragstellung erfolgt formlos über die Zentralstellen.
Gefördert werden können Projekte, die ihrem Charakter nach die Voraussetzungen einer Begegnungen nicht vollständig erfüllen, aber inhaltlich in engem Zusammenhang mit dem deutsch-israelischen Jugendaustausch stehen.
Beispielhaft können folgende Arten von Projekten gefördert werden: Publikationen, Ausstellungen, Druckerzeugnisse, Konzerte und andere offene Veranstaltungen.
Der formlose Antrag soll eine Projektbeschreibung beinhalten, aus der der Bezug zum deutsch-israelischen Jugendaustausch deutlich hervorgeht. Zudem muss dem Antrag ein Kosten- und Finanzierungsplan beiliegen.
Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben, höchstens jedoch 1000 Euro. Mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben sind aus Eigen- oder Drittmitteln nachzuweisen.
Der Nachweis der Verwendung erfolgt mit einem Sachbericht und einer zahlenmäßigen Aufstellung der Ausgaben und Einnahmen.
Die Kleinprojekteförderung läuft zunächst bis 31. August 2010.
Wir freuen uns auf Ihre Anträge!
Für Rückfragen und weitere Hinweise stehen wir gern zur Verfügung.





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