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Hospitationen

Work - Con-T-Acts - Gemeinsam Arbeiten

Hospitationen in der Jugendarbeit
in Deutschland und Israel

Ein Austausch-Programm
für Fachkräfte der Jugendarbeit und Jugendbegegnung 

Einleitung

Fachkräfte in der jugendpolitischen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Israel kennen das jeweils andere Land zumeist durch kurze Besuche. Im dichten Programm mit dem Augenmerk auf die zu begleitende Gruppe kommen tiefere Einblicke in die alltägliche Lebens- und Arbeitswelt der jeweiligen Partner häufig zu kurz.

Das Austausch-Programm für Fachkräfte in der Jugendarbeit und Jugendbegegnung soll Mitwirkenden im Feld der deutsch-israelischen Jugendkontakte die Möglichkeit bieten, Inhalte, Strukturen und Problemfelder der Jugendarbeit und Jugendhilfe im jeweils anderen Land besser kennen zu lernen. Ziel ist es, im Rahmen eines längeren Aufenthaltes durch das Mitarbeiten in einer vergleichbaren bzw. Partnereinrichtung fachliche Kenntnisse zu erweitern, kulturelle Erfahrungen zu vertiefen und die deutsch-israelischen Jugendkontakte zu stärken.
Das Programm richtet sich vor allem an ehrenamtliche und hauptamtliche Fachkräfte deutscher und israelischer Jugendhilfe-Einrichtungen, die im Bereich der deutsch-israelischen Jugend- und Fachkräftebegegnungen aktiv sind.

Rahmenvorgaben

Projektpartner
Für die Planung einer Hospitation bedarf es der konkreten Zusammenarbeit und gemeinsamen Planung eines israelischen und eines deutschen Partners, jeweils als entsendende bzw. aufnehmende Einrichtung/Organisation des/der HospitantIn. Bevorzugt sollten dies Jugendverbände, Jugendbildungseinrichtungen und Träger der freien Jugendhilfe sein, die in deutsch-israelische Begegnungs- und Bildungsprojekte eingebunden sind. In begründeten Fällen ist es auch möglich, durch eine solche Hospitation neue Wege der Zusammenarbeit zwischen Verbänden und Einrichtungen aufzubauen.

TeilnehmerInnen
Zielgruppe für dieses Programm sind entweder hauptamtliche MitarbeiterInnen der genannten Einrichtungen oder ehrenamtlich Mitwirkende, die eine kontinuierliche Anbindung an die Organisation/Einrichtung haben und als Verantwortliche im Rahmen deutsch-israelischer Begegnungen tätig sind.
Der/die HospitantIn sollte über gute Sprachkenntnisse in Englisch verfügen. Wünschenswert wären Kenntnisse in Deutsch oder Hebräisch bzw. Arabisch.

Programm-Ablauf
Der/die HospitantIn besucht das jeweils andere Land für zumindest 3 bis maximal 8 Wochen. Nach einer intensiven individuellen Vorbereitung auf den Aufenthalt durch den/die HospitantIn verpflichtet sich die aufnehmende Einrichtung zu einer umfangreichen Einführung in die jeweiligen Strukturen und Arbeitsfelder. Eine konkrete Ansprechperson der aufnehmenden Einrichtung ist für die Betreuung und Begleitung des/der HospitantIn während der gesamten Zeit des Aufenthalts zuständig.
Im Rahmen der Vorbereitung des Hospitationsaufenthaltes entwerfen die deutsche und die israelische Partnerorganisation gemeinsam ein Rahmenprogramm für den/die HospitantIn mit folgenden Programmbestandteilen:
  • Kennenlernen der Arbeitsfelder und Strukturen
    (konkrete Benennung)
  • Konkrete Möglichkeiten und Projekte der Mitwirkung
  • Kennenlernen und Anbindung an weitere
    Institutionen/Organisationen im Feld
  • Einbindung in Angebote zur kulturellen Bildung
    und Freizeitgestaltung
Unterbringung
Die aufnehmende Einrichtung kümmert sich in Absprache mit der entsendenden Partnereinrichtung bzw. dem/der HospitantIn um eine Unterkunft (Zimmer zur Untermiete, Bildungsstätte o.ä.). Die Unterbringung sollte in angemessener Erreichbarkeit zum Arbeitsort liegen und mit Blick auf die Finanzierbarkeit abgestimmt sein.

Finanzierung
Die Hospitation in Deutschland oder Israel wird pro Woche mit Euro 150,- für Unterkunft und Verpflegung gefördert. Dieses Geld wird infolge eines anerkannten Hospitations-Antrags an den deutschen Projektpartner ausgezahlt und in Absprache mit dem israelischen Projektpartner für Unterkunft (Euro 80,-) und Verpflegung (Euro 70,-) eingesetzt bzw. an den/die HospitantIn zu diesem Zweck ausgezahlt.
Zusätzlich wird dem/der HospitantIn ein Fahrtkostenzuschuss in Höhe der üblichen Fördersätze im deutsch-israelischen Jugendaustausch gewährt:
  • Für deutsche HospitantInnen:
    75% der tatsächlichen Flugkosten, höchstens jedoch Euro 358,-
  • Für israelische HospitantInnen:
    75% der tatsächlichen Flugkosten, höchstens jedoch Euro 281,-
Die Verwendung der Fördergelder ist nach Ablauf der Hospitation durch entsprechende Belege nachzuweisen.

Der/die HospitantIn verpflichtet sich, für den Zeitraum der Hospitation im jeweils anderen Land zuvor eine Zusatzversicherung im Herkunftsland auf eigene Kosten abzuschließen.

Antragstellung
Der Antrag auf Förderung eines Hospitationsaufenthaltes in Deutschland oder Israel wird direkt bei ConAct gestellt. Dem ausgefüllten Antragsformblatt sind folgende Unterlagen beizufügen:
  • Informationen zur entsendenden Organisation/Einrichtung (Aufgaben, Arbeitsschwerpunkte, Einbindung in deutsch-israelische Kontakte)
  • Informationen zur aufnehmenden Organisation/Einrichtung (Aufgaben, Arbeitsschwerpunkte, Einbindung in deutsch-israelische Kontakte)
  • Bescheinigung der entsendenden Einrichtung über die Einbindung/Tätigkeit des/der HospitantIn im Rahmen der laufenden Arbeit
  • Beschreibung der anvisierten Aufgaben und Mitwirkung des/der HospitantIn bei der aufnehmenden Einrichtung
  • Kostenplanung
  • Persönliches Bewerbungsschreiben des/der HospitantIn
  • Tabellarischer Lebenslauf des/der HospitantIn
Anträge für Hospitationen können jederzeit bei ConAct eingereicht werden. Die Anträge sollten zumindest 6 Wochen vor dem geplanten Hospitationsaufenthalt bei ConAct vorliegen.

Auswertung
Der/die HospitantIn verpflichtet sich, einen Erfahrungsbericht über die Zeit der Hospitation in Orientierung am vorgegebenen Sachberichtsraster zu erstellen. Gleichfalls wird von der aufnehmenden Organisation ein reflektierender Bericht über den Hospitationsaufenthalt des Gastes erwartet. Da es sich bei diesem Hospitationsprogramm zwischen Deutschland und Israel um ein neues Programm handelt, wird auf die Auswertungsberichte großer Wert gelegt, um erste Erfahrungen mit diesem Angebot gezielt in weitere Planungen einfließen zu lassen.
Die Berichte sind bis spätestens 2 Monate nach Ende der Hospitation mit dem entsprechenden Verwendungsnachweis (Formbl. N, N4, N4Z, M) an ConAct zu senden. Den Antrag zum Herunterladen gibt es hier:
Antrag zur Förderung von Hospitationen

Für Rückfragen und Planungshilfen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Das ConAct-Team

Dieses Programm ist vorerst befristet auf die Jahre 2007 und 2008.

© ConAct 01/2007 - Änderungen vorbehalten.