Ein-Blicke in die Förderung aus Sondermitteln
Deutschland - Israel ...
Deutsch-israelischer Jugendaustausch
- bilaterale Sonderförderung aus dem
Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
Vorwort
Rahmenbedingungen der Begegnungsprogramme
Regularien und Höhe der Förderung
Antragsverfahren
Zeitlicher Ablauf
Vorwort
Der Jugendaustausch zwischen Deutschland und Israel wird aus Sondermitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) gefördert.
Grundlage dieser bilateralen Sonderförderung aus dem KJP sind die "Gemeinsamen Bestimmungen für die Durchführung und Förderung des deutsch-israelischen Jugendaustausches" . Die Bestimmungen wurden zuletzt am 26.11.1997 vom Gemischten deutsch-israelischen Fachausschuss beschlossen. Der Fachausschuss wird von den zuständigen Ministerien beider Länder berufen und setzt sich aus je 8 - 10 fachkundigen Vertreter/-innen der Jugendarbeit zusammen. Er tagt zu thematischen Schwerpunkten in der jugendpolitischen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Israel und berät über die beantragten und zur Förderung vorgeschlagenen Begegnungsprogramme.
Die bilateralen Sondermittel stehen zur Verfügung für Begegnungsmaßnahmen
- im außerschulischen Jugendaustausch und
- im Austausch von Fachkräften der außerschulischen Jugendhilfe.
Die Zuständigkeit für den internationalen Schüleraustausch liegt grundsätzlich bei den Kultusbehörden der Länder. Anträge zur Förderung von Schulpartnerschaften mit Israel können jedoch direkt an den PAD geschickt werden:
Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Pädagogischer Austauschdienst - PAD -
Lennéstraße 6
53113 Bonn
Tel. 0228 - 50 12 13
Fax: 0228 - 50 12 59
http://www.kmk-pad.org/de/schulpartnerschaften/israel-und-palaestinensische-autonomiegebiete/
Für die Förderung des internationalen Jugendaustausches auf dem Gebiet der Musik werden Mittel des Auswärtigen Amtes und KJP-Mittel des Bundes vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereitgestellt.
Bei Fragen zur Durchführung und Förderung ist der Ansprechpartner:
Laienmusizieren und Förderung des musikalischen Nachwuchses
Tel. 089 - 15921 - 612
Fax: 089 - 15921 - 671
http://www.goethe.de/uun/ang/mus/mua/deindex.htm
Für die Förderung der internationalen Verständigung durch Jugendaustausch im kommunalen Bereich werden insbesondere zur Anregung neuer Kontakte sowie zur Entwicklung und Förderung der Partnerschaften Mittel des Auswärtigen Amtes zur Verfügung gestellt.
Bei Fragen zur Durchführung und Förderung wenden Sie sich bitte an die:
Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände
Marienstraße 6
12207 Berlin
Tel. 030 - 77 30 72-45
Fax: 030 - 77 30 72-55
http://www.dstgb.de
Antragsformulare unter: http://www.rgre.de
Rahmenbedingungen der Begegnungsprogramme
Die Förderung von deutsch-israelischen Begegnungsmaßnahmen aus KJP-Mitteln ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die bei der Planung und Vorbereitung zu beachten sind:
- Für den Jugendaustausch ist die Gegenseitigkeit ein zentrales Prinzip: Bei der Planung einer Begegnung in Israel soll bereits an einen Rückbesuch in Deutschland gedacht werden. Bilaterale Hin- und Rückbegegnung sollen möglichst innerhalb eines Zeitr aumes von 16 Monaten stattfinden.
- Die Begegnungen müssen ein zwischen den Partnern rechtzeitig vorbereitetes und vereinbartes Programm haben. Inhaltliche Schwerpunkte sollten entsprechend den Gemeinsamen Bestimmungen gesetzt werden. Eine ausreichende Vorbereitung und Auswertung sollte Bestandteil des Programms sein.
- Die verantwortlichen Leiter/-innen der Begegnungen sollen Erfahrung in der internationalen Jugendarbeit haben und die Fähigkeit besitzen, die teilnehmenden Personen zur Mitarbeit und zu eigener Initiative zu veranlassen. Gute Englischkenntnisse sind erforderlich, Kenntnisse in Hebräisch und/oder Arabisch sind von Vorteil.
- Der Träger hat dafür Sorge zu tragen, dass die teilnehmenden Personen gegen Unfall, Krankheit und Schadensersatzansprüche ausreichend versichert sind.
- Das Zahlenverhältnis zwischen deutschen und israelischen Teilnehmer/-innen soll ausgeglichen sein. Die Zahl der mitwirkenden Leiter/-innen muss in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtteilnehmerzahl stehen.
- Die Teilnehmer/-innen aus der Bundesrepublik Deutschland dürfen nicht jünger als 12 Jahre sein und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; das Höchstalter gilt nicht für Fachkräfte und Leiter/-innen.
- Die Dauer der Begegnung soll mindestens 10 und maximal 30 Tage (einschl. An- und Abreisetag) bei Jugendaustausch und mindestens 7 Tage bei Fachkräfteprogrammen betragen.
- Für die Programmgestaltung sowie für die Vor- und Nachbereitung der Begegnungsmaßnahme sind die ''Gemeinsamen Bestimmungen für die Durchführung und Förderung des deutsch-israelischen Jugendaustausches'' richtungsweisend.
- Reisen von Einzelpersonen
- Rundreisen
- einseitige Studienfahrten
- Fahrten mit überwiegend touristischem Charakter und Maßnahmen der Jugenderholung
Zuwendungen für bilaterale Sondermaßnahmen aus den Mitteln des KJP werden in der Regel als Festbeträge gewährt.
Jugendbegegnungen
- Förderung einer Jugendbegegnung in Israel:
- 75% der tatsächlichen Flug-/Fahrtkosten, höchstens jedoch 358 EUR pro Teilnehmer/-in aus Deutschland
- Dauer der Programme in der Regel 10 - 15 Tage
- Zuschlag für Vorbereitung und Auswertung für deutsche Teilnehmer/-innen je 51 EUR, höchstens jedoch 765 EUR pro Maßnahme
- Anzahl der Teilnehmer/-innen grundsätzlich auf 15begrenzt
- Förderung einer Jugendbegegnung in Deutschland:
- 75% der tatsächlichen Flugkosten, höchstens jedoch 281 EUR pro Teilnehmer/-in aus Israel
- Dauer der Programme 10 - 15 Tage, gefördert max. 12 Tage
- Tagessätze für Deutsche und Israelis 15 EUR pro Teilnehmer/-in
- Zuschlag für Vorbereitung, Auswertung und Sprachmittlung für deutsche und israelische Teilnehmer/-innen je 51 EUR, höchstens jedoch 1.534 EUR pro Maßnahme
- Anzahl auf 15israelische und 15deutsche Teilnehmer/-innen begrenzt
Fachkräfteprogramme
- Förderung eines Fachkräfteprogramms der Jugendarbeit in Israel:
- 75% der tatsächlichen Flug-/Fahrtkosten, höchstens jedoch 358 EUR pro Teilnehmer/-in aus Deutschland
- Dauer der Programme mind. 7 Tage
- Zuschlag für Vorbereitung und Auswertung für deutsche Teilnehmer/-innen je 51 EUR, höchstens jedoch 510 EUR pro Maßnahme
- Anzahl der Teilnehmer/-innen grundsätzlich auf 10begrenzt
- Förderung eines Fachkräfteprogramms der Jugendarbeit in Deutschland:
- 75% der tatsächlichen Flugkosten, höchstens jedoch 281 EUR pro Teilnehmer/-in aus Israel
- Dauer der Programme mind. 7 Tage, gefördert werden max. 12 Tage
- Tagessätze für Deutsche und Israelis 20 EUR pro Teilnehmer/-in
- Zuschlag für Vorbereitung, Auswertung und Sprachmittlung für deutsche und israelische Teilnehmer/-innen je 77 EUR, höchstens jedoch 1.534 EUR pro Maßnahme
- Anzahl auf 10israelische und 10deutsche Teilnehmer/-innen begrenzt
Für außerschulische Jugendbegegnungen mit Israel stehen im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) Sondermittel bereit, die über folgende zwei Verfahren vergeben werden:
>> Träger der Jugendarbeit oder Jugendverbände, die einer Zentralstelle angeschlossen sind oder einem bundesweit vertretenen Dachverband angehören, reichen ihre Anträge auf Förderung dort ein (Zentralstellenverfahren).
>> Träger der Jugendarbeit, die keiner Zentralstelle und keinem Dachverband angeschlossen sind, insbesondere Träger der kommunalen Jugendarbeit, wenden sich an die Landesjugendbehörde oder die von ihr beauftragte Stelle (Länderverfahren).
Israelische Partner müssen ihre Anträge parallel beim
157, Yigal Alon St.
Tel Aviv, 67433
Tel.: 00972-3-6969390
Fax: 00972-3-6969382
www.youthex.co.il
einreichen. Im Normalfall werden nur solche Programme in die Förderung aufgenommen, für die bei den zuständigen Stellen beider Länder Förderanträge vorliegen.
Zeitlicher Ablauf
Um den Bedarf an Fördermitteln für das folgende Jahr zu ermitteln, ist eine Antragstellung der geplanten Maßnahme notwendig. Da diese vom beantragenden Träger der Maßnahme/Letztempfänger ausgefüllten Antragsunterlagen die maßgebliche Grundlage für die Entscheidung über die Förderwürdigkeit der Maßnahme sind, wird empfohlen, das geplante Projekt hier möglichst aussagekräftigvorzustellen. Dieses mehrseitige Formular (Antragsformular) muss erfahrungsgemäß im August/September des Vorjahres bei der zuständigen Zentral- bzw. Länderstelle eingereicht werden. Da diese Fristen bei den einzelnen Stellen unterschiedlich sind, erfragen Sie bitte den genauen Termin und weitere Informationen dort.
Die Zentral- bzw. Länderstelle prüft vorab, ob die angemeldeten Maßnahmen den Förderrichtlinien entsprechen. Sie leitet anschließend die zusammengefassten Unterlagen in einem Sammelantrag (Formblätter S, A, A4, A4Z) bis zum 1. Oktober des Vorjahres an das Koordinierungszentrum ConAct weiter.
Der Gemischte Fachausschuss berät auf seiner Sitzung am Jahresende, welche Maßnahmen zur Aufnahme in die Förderung empfohlen werden. Die Mitteilung über die Förderentscheidung (Projektliste) geht zu Beginn des neuen Jahres von ConAct an die Zentral- und Länderstellen.
In der Folge wird ein Weiterleitungsvertrag zwischen ConAct und der Zentral- bzw. Länderstelle geschlossen. Die Zentral- und Länderstellen entscheiden entsprechend gesetzter Prioritäten im Rahmen der Projektliste eigenverantwortlich über die Förderung der einzelnen Maßnahmen. Es können dann durch die Zentral- und Länderstellen jederzeit Mittelabrufe bei ConAct eingereicht und die Fördergelder an die Letztempfänger als Träger der Begegnung weitergeleitet werden.
Hierfür müssen die geplanten Programmabläufe der Einzelmaßnahmen bei ConAct vorliegen.
Zum Nachweis der Verwendung der Fördermittel sind durch den Letztempfänger der Sachbericht(Sachbericht für eine Maßnahme im Sonderprogramm), die Formblätter L und M, Beleglisten sowie entsprechend den Vorgaben der Zentral- bzw. Länderstellen ggf. weitere Unterlagen an diese Stellen einzureichen.
Der Gesamtverwendungsnachweis (Fbl. N, N4, N4Z) mit den Sachberichtenund den Formblättern L und M der Letztempfänger wird durch die Zentral- und Länderstellen an ConAct eingereicht.
Alle Formblätter, sowie Informationen zu den genauen Abgabefristen, erhalten Sie bei uns, bei der zuständigen Zentral- bzw. Länderstelle oder hier:
Formulare.
Das Team von ConAct








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